Versicherungsschutz für Haustiere

Menschen ist es gesetzlich vorgegeben, welche Versicherungen Pflicht sind. Aber nicht nur Menschen sollten einen ausreichenden Versicherungsschutz haben.

Auch Haustierbesitzer sollten sich ihre Gedanken machen eine individuelle Versicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. Wie einigen Statistiken zu entnehmen ist, werden Empfehlungen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ausdrücklich an alle Tierbesitzer ausgesprochen. Fügt beispielsweise ein Hund anderen Tieren, dritten Personen oder aber auch Gegenständen Schaden zu haftet dafür die Tierhalterhaftpflicht-Police. Ein Abschluss der Versicherung erfolgt in Ausnahme einiger Bundesländer auf freiwilliger Basis. Je nach Größe des Tieres sollte darauf geachtet werden, dass die angesetzte Deckungssumme ausreichend hoch ist. Denn zu niedrige Deckungssummen können den Rahmen des Schadens schnell übersteigen und demnach trotzdem mit Kosten für den Tierbesitzer selbst verbunden sein. Günstige Versicherungen hierfür finden Interessierte bereits in zahlreicher Ausführung bei fast jeder etwas größeren Versicherungsgesellschaft. Ebenso wird Haustierbesitzern eine Tierkrankenversicherung nahegelegt. Denn regelmäßige unumgängliche Tierarztbesuche zum Wohle des Vierbeiners sind ein Muss.

Allerdings sprengen die Kosten dafür oftmals den Rahmen der Haushaltskasse. Die Versicherung deckt genau diese Kosten ab. Zu den Leistungen gehören neben der Erstattung von Tierarztkosten für Vorsorgemaßnahmen wie bestimmten Impfungen, auch ein allgemeiner Gesundheitscheck, sowie die Kostenübernahme nach Unfällen bei ambulanter oder auch stationärer Behandlung. Günstige Versicherungen sind beispielsweise bei der Agila Haustierversicherung AG und Uelzener Versicherungen enthaltenes Angebot. Manche Hundebesitzer machen auch Gebrauch von der auf dem markt angebotenen Tierlebensversicherung, die bei Tod durch Unfall, Krankheit, Vergiftung, Trächtigkeit oder Geburt 80 % der abgeschlossenen Versicherungssumme, die höchstens 2.500 Euro betragen darf, zahlt. Bei Diebstahl erfolgt ebenfalls eine Auszahlung durch den Versicherer.

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