Urheberrecht ist ein absolutes Recht

Unter dem Urheberrecht versteht man gemeinhin das Recht am geistigen Eigentum. Der Schöpfer eines individuellen geistigen Werkes ist dessen Urheber. Dieses Werk ist nach dem Urheberrecht in seiner äußeren und inneren Form und seinem Inhalt geschützt. Es ist außerdem ein absolutes Recht, was bedeutet, dass es gegenüber jedermann wirkt. Nur durch formelle, schriftliche  Abgabe bzw. Übergabe an eine andere Person oder ein Unternehmen seitens des Urhebers kann dieses Recht aufgehoben werden.

Im Gegensatz zum Copyright schützt das Urheberrecht das geistige Eigentum in jeglicher Form. Bei dem anglo-amerikanischen Modell wird nur die Reproduktion und Weiterverwendung von fremden geistigen Eigentum verhindert. Das Urheberrecht soll die vom Grundgesetz festgelegten Persönlichkeitsrechte schützen helfen.

Geistige Werke sind zum Beispiel Fotos, Bilder, individuelle Graphiken, Texte, Musikstücke, Skulpturen, Kunstwerke oder ähnliches. Hierbei kommt es nicht auf den künstlerischen Anspruch oder den literarischen Wert an. Ein Text wie dieser, den sie gerade lesen, ist genauso geschützt wie Schillers “Die räuber”. Auch nach dem Tode gelten diese Rechte weiter und werden auf die Angehörigen übertragen. Sogar gesetzlich ist hier festgelegt, dass diese Rechte bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers gelten. Wenn also in diesem Jahr Michael Jackson gestorben ist, dann wissen wir schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass unsere Urenkel auf ihren Schülerparties höchstwahrscheinlich mit einer Episode an Remakes seiner berühmtesten Songs bombardiert werden.

Besonders leichtfertig wird in den viel diskutierten Internet Communities, wie zum Beispiel Facebook oder MSN, umgegangen. Obwohl die Betreiber versuchen, die ins Netz gestellten persönlichen Fotos und Kommentare gegenüber Dritten zu schützen, ist dies ein beinahe aussichtsloses Unterfangen. So ist doch gerade die allgemeine Zugänglichkeit der Daten eines der Grundpfeiler des Community Konzeptes.

Im Endeffekt gilt doch: Bevor man sich hinterher mit quälenden juristischen Paragraphen herumplagt, sollte man man lieber zweimal überlegen, wem man das letzte Whiskytortenschlachthalbnacktbikinifoto zeigt.

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