Urheberrecht ist ein absolutes Recht
Unter dem Urheberrecht versteht man gemeinhin das Recht am geistigen Eigentum. Der Schöpfer eines individuellen geistigen Werkes ist dessen Urheber. Dieses Werk ist nach dem Urheberrecht in seiner äußeren und inneren Form und seinem Inhalt geschützt. Es ist außerdem ein absolutes Recht, was bedeutet, dass es gegenüber jedermann wirkt. Nur durch formelle, schriftliche Abgabe bzw. Übergabe an eine andere Person oder ein Unternehmen seitens des Urhebers kann dieses Recht aufgehoben werden.
Im Gegensatz zum Copyright schützt das Urheberrecht das geistige Eigentum in jeglicher Form. Bei dem anglo-amerikanischen Modell wird nur die Reproduktion und Weiterverwendung von fremden geistigen Eigentum verhindert. Das Urheberrecht soll die vom Grundgesetz festgelegten Persönlichkeitsrechte schützen helfen.
Besonders leichtfertig wird in den viel diskutierten Internet Communities, wie zum Beispiel Facebook oder MSN, umgegangen. Obwohl die Betreiber versuchen, die ins Netz gestellten persönlichen Fotos und Kommentare gegenüber Dritten zu schützen, ist dies ein beinahe aussichtsloses Unterfangen. So ist doch gerade die allgemeine Zugänglichkeit der Daten eines der Grundpfeiler des Community Konzeptes.
Im Endeffekt gilt doch: Bevor man sich hinterher mit quälenden juristischen Paragraphen herumplagt, sollte man man lieber zweimal überlegen, wem man das letzte Whiskytortenschlachthalbnacktbikinifoto zeigt.