Mietrecht – Immobilien
Wenn man umziehen will, hat man meist den Kopf voll mit Dingen, die man noch machen muss. Meist ist man froh, wenn man Freunde dazu überreden kann, dass sie einen helfen und etwas Arbeit Abnehmen. Doch bevor man in eine neue Wohnung ziehen kann, muss man zuerst die alte Wohnung wieder herrichten bzw. diverse Schönheitsreparaturen durchführen.
Meist sind es die so genannten „Schönheitsreparaturen“ die in einem Mietvertrag umschrieben sind und die man vor dem Umzug vornehmen muss. Diese Klauseln halten zum Beispiel fest, dass man Decken, Wände, Innen- und Außentüren weiß streichen muss und oftmals auch das Dübellöcher restlos zugeschmiert und übergestrichen werden müssen.
Rechtlich gesehen sind sich die Gerichte noch nicht einig, allerdings sollte man auf jeden Fall bei Problemen mit dem Vermieter oder Mieter einen Rechtsexperten einschalten, der sich vor allem im Mietrecht auskennt und Probleme lösen kann. Solche RechtsanwäLTE findet man in der heutigen Zeit entweder durch ein Branchenbuch oder bequem im Internet.