Effektivzinssatz bei einem Baufinanzierungsvergleich
Wie bei allen Finanzierungen wirdauch bei der Baufinanzierung mit günstigen Zinssätzen geworben, doch beim Baufinanzierung vergleich sind nicht nur die Nominalzinsen ausschlaggebend. Viel mehr sollte auch der Effektivzinssatz zum Baufinanzierungsvergleich herangezogen werden.
Im Effektivzinssatz sollten alle Kosten des Kredites, wie Kosten der Verkehrswertschätzung, erforderliche Gebäudeversicherung, Gebühren für Darlehenskonten, evtl. Disagio u.s.w. enthalten sein. Es ist so, dass kaum jemand die Richtigkeit des angegebenen Effektivzinssatzes in Frage stellt. Im Normalfall liegt dieser leicht über dem Nominalzinssatz. Es kommt aber häufig vor, dass bei der Berechnung des Effektivzinssatzes bestimmte Kosten „vergessen“ werden.
Des Weiteren kann man den Effektivzinssatz von den örtlichen Verbraucherschutzorganisationen überprüfen lassen. War der Effektivzinssatz als zu niedrig im Vertrag ausgewiesen, so kann man entsprechende Ansprüche gegen die Bank geltend machen. Am besten ist es natürlich, den Effektivzinssatz im Voraus im Rahmen eines Baufinanzierung Vergleiches durchzuführen. Man erspart sich dadurch viel Ärger.
Zu vergleichen sind auch die erforderlichen Sicherheiten, die von der Bank gefordert werden. Im Regelfall begnügt sich eine Bank mit einer Grundschuld auf dem Finanzierungsobjekt. Sollten eine Bank weitere Sicherheiten verlangen, so müsste dies in Form eines günstigeren Zinssatzes zum Ausdruck kommen. Der Zins ist aus Sicht der Bank nicht nur der preis für die Geldleihe. Der Zins beinhaltet auch einen Risikoaufschlag für den eventuellen Kreditausfall. Mit Bestellung weiterer Sicherheiten reduziert sich das Risiko für die Bank. Aus diesem Grund sollte der Zinssatz für die entsprechende Baufinanzierung ebenfalls reduziert werden.